Nutzenbewertung
Für neue Arzneistoffe gibt es seit Anfang 2011 neben der Zulassung eine weitere Hürde: Die frühe Nutzenbewertung. Hier geht es vor allem um die Frage, ob der neue Arzneistoff im Vergleich zur bisherigen Standardtherapie einen Zusatznutzen aufweist. Wenn ja, gibt es Preisverhandlungen zwischen Herstellern und dem Spitzenverband der Krankenkassen. Wenn nicht, gilt für den neuen Wirkstoff der Festbetrag, der für die vergleichbare Therapie festgelegt wurde. Zuständig für die Nutzenbewertung ist der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zusammen mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Auf der Homepage des G-BA finden sich detaillierte Informationen zum Verfahren.
EbM auf den Punkt – Teil 9