Passend zu meinem aktuellen Podcast ist im BMJ eine Analyse erschienen, die untersucht, wie Subgruppenanalysen in RCTs in Studienpublikationen im Vergleich zum Studienprotokoll vorkommen. Das Ergebnis: In nur der Hälfte der Fälle, in denen die Autoren in der Publikation präspezifizierte Subgruppenanalysen erwähnten, fanden sich die Angaben auch tatsächlich im Studienprotokoll. Nur bei zehn Prozent der Studien, bei denen sich Angaben zu Subgruppenanalysen sowohl im Protokoll als auch in der Publikation fanden, stimmte die Anzahl der geplanten bzw. durchgeführten Analysen überein.
Die Vorab-Spezifikation von Subgruppenanalysen wird derzeit als wichtiges Kriterium für die Glaubwürdigkeit der jeweiligen Ergebnisse angesehen. Die Autoren fordern deshalb, dass Angaben zu Subgruppenanalysen obligatorisch in Studienprotokolle aufgenommen werden, wie es etwa das SPIRIT-Statement vorsieht. Darauf sollten auch Ethikkommissionen und medizinische Fachzeitschriften achten.
BMJ 2014;349:g4539