Dass die Wünsche und Präferenzen des Patienten bei der medizinischen Entscheidungsfindung berücksichtigt werden müssen, gehört seit Anfang an zu den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin. Für die „gemeinsame informierte Entscheidung“ benötigen Patienten aber zuverlässige Informationen. Welche Aspekte müssen dabei berücksichtigt werden?
Mit dieser Frage beschäftigt sich das Positionspaper „Gute Praxis Gesundheitsinformation“, das vom Deutschen Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM) entwickelt wurde und kürzlich in der zweiten Auflage erschien. So müssen „gute Gesundheitsinformationen“ etwa Daten zu Nutzen und Schaden enthalten, nicht nur in relativen, sondern in absoluten Zahlen. Natürlich müssen sich die Informationen auf die bestverfügbare aktuelle Evidenz stützen und Angaben zu möglichen Interessenkonflikten enthalten.
Die Anforderungen der „Guten Praxis Gesundheitsinformation“ lässt sich auch auf die Beratung in der Apotheke übertragen. Wie das genau gehen kann und welche Hindernisse es zur Zeit noch gibt, habe ich vor kurzem in einem Gastbeitrag für DAZ.online beleuchtet.