Ein wichtiger Grund, aus dem die Qualität eines Evidenzkörpers herabgestuft werden kann, ist ein Risiko für systematische Verzerrungen (Bias). Welche Faktoren das genau sein können, hängt auch vom Studientyp ab.
Bei randomisierten kontrollierten Studien sind es die bekannten Klassiker: eine fehlende Geheimhaltung der Behandlungsfolge, eine fehlende Verblindung, das unvollständige Erfassen von Patienten und Endpunkten (bzw. keine ITT-Analyse) und das selektive Berichten von Endpunkten (also nur denen, die positiv für die Intervention ausfallen). Bei der Qualitätsbeurteilung sollte man aber beispielsweise auch darauf achten, dass Studien nicht vorzeitig wegen eines (vermeintlichen) Vorteils abgebrochen wurden oder dass keine nicht-validierten Instrumente für die Messung von Endpunkten verwendet werden.
Bei Beobachtungsstudien gibt sich jedoch andere problematische Konstellationen. Kritisch kann etwa die Auswahl der Kontrollgruppe sein, fehlerhafte Messungen von Exposition oder Endpunkt (wenn sich etwa die Patienten nicht mehr genau erinnern – „recall bias“) oder wenn mögliche Confounder durch das Studiendesign nicht ausreichend kontrolliert werden. Auch eine unvollständige Nachbeobachtung kann die Ergebnisse verzerren.
Je nachdem, als wie schwerwiegend der Bias und die daraus entstehenden Limitationen bewertet werden, kann die Qualität des Evidenzkörpers für einen bestimmten Endpunkt um eine oder zwei Schritte herabgestuft werden. Werden in einer Studie mehrere Endpunkte berichtet, kann die Qualitätseinstufung für die verschiedenen Endpunkte durchaus unterschiedlich ausfallen.
Mehr Details zu diesen Fragen gibt es im Originalartikel im JCE.