Ein wichtiges Thema auf der 14. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks für evidenzbasierte Medizin waren Patienteninformationen – denn Patienten müssen schließlich die Folgen von Unsicherheiten bei der Entscheidungsfindung tragen.
In den heutigen Kongress-Splittern gibt es zwei Vorstellungen von interessanten Vorträgen:
Sabine Schwarz vom ÄZQ hatte gemeinsam mit Kollegen untersucht, wie die Patientenleitlinien auf der AWMF-Leitlinien-Seite Inhalte und methodische Standards der Ursprungsleitlinien transportieren. Ihr Ergebnis (Abstract): Nur an der Hälfte der Patientenleitlinien waren tatsächlich Patienten beteiligt, mehr als 2/3 machen keine Angaben zu Interessenkonflikten. Diskutiert wurde auch, ob die Patientenleitlinien nur über die Inhalte der Ursprungsleitlinie informieren sollen oder ob sie nicht deutlich darüber hinausgehen müssen, damit sie den Patienten tatsächlich eine informierte Entscheidungsfindung ermöglichen. Hinweise für gute Patientenleitlinien bietet übrigens das Handbuch Patientenbeteiligung des ÄZQ.
Ein weiterer interessanter Vortrag stammte von einer österreichischen Arbeitsgruppe um Petra Schnell-Inderst. Die Arbeitsgruppe hatte untersucht, wie es um die Evidenzbasierung von Patienteninformationen zum Einsatz von Biomarkern für die Krebsfrüherkennung bestellt ist (Abstract). Solche Untersuchungen müssen in der Regel von den Patienten als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst bezahlt werden. Das Ergebnis: In den meisten Patienteninformatioen waren Literaturquellen und mögliche Interessenkonflikte nicht benannt, es gibt nur wenige Angaben zu Nutzen und Schaden sowie zur Unsicherheit der Evidenz.