In der Theorie haben Zulassungsbehörden es in der Hand, welche Arzneimittel auf den Markt kommen. Außerdem haben sie Zugriff auf Studien, die den meisten Forschern verborgen bleiben und führen Inspektionen durch. Diese Kombination spricht eigentlich für eine gewisse Machtposition. Aber werden die Zulassungsbehörden ihrer Verantwortung auch gerecht? Zwei Artikel, die in diesem Monat erschienen sind, stimmen doch sehr nachdenklich:

Eine Forschergruppe aus Oxford hat Fälle analysiert, bei denen Arzneimittel wegen tödlicher Nebenwirkungen in den letzten 60 Jahren vom Markt genommen wurden (1). Dabei sind sie auf sehr interessante Zusammenhänge gestoßen: Zwar sind die Intervalle zwischen Markteinführung und Marktrücknahme in den letzten Jahren immer kürzer geworden, auch die Zeiträume zwischen Markteinführung und dem ersten berichteten Todesfall. Dafür machen die Autoren ein verbessertes Pharmakovigilanz-System sowie eine breitere Anwendung neuer Arzneistoffe verantwortlich. Was jedoch bedenklich stimmt: Das Intervall zwischen dem ersten berichteten Todesfall und der Marktrücknahme hat sich nicht konsistent verändert und lag bei fast der Hälfte der Fälle bei zwei Jahren. Das ist vermutlich auch dem Umstand geschuldet, dass eine Kausalitätsbewertung bei Daten aus Spontanmeldesystemen häufig schwierig ist.

Die Wissenschaftler schlussfolgern aus ihren Daten, dass bessere Instrumente für die Detektion, Meldung und Bewertung von tödlichen Nebenwirkungen entwickelt werden müssen. Auch sei es überlegenswert, die Signalschwelle für die unerwünschte Wirkung „Tod“ im Vergleich zu anderen Nebenwirkungen herabzusetzen. Aus einer globalen Perspektive bedenklich: Viele der Arzneimittel, die in Industrieländern aus diesen Gründen vom Markt genommen wurden, sind in Afrika und Asien immer noch verfügbar.

Ein zweiter Artikel (2) untersuchte Dokumente aus den Jahren 2008 bis 2013, in denen die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA über Inspektionen von laufenden klinischen Studien berichtet. Extrahiert wurden Probleme wie die Fälschung von Daten, unzureichende Meldungen über Nebenwirkungen, Verletzungen des Studienprotokolls oder Abweichungen bei der Erhebung der Daten. Anschließend verglich der Autor die Berichte der FDA mit der publizierten wissenschaftliche Literatur (inklusive Korrekturen und Nachträge) über die jeweilige Studie. Nur bei 3(!!!) von 78 Publikationen fand sich ein Hinweis auf die Unregelmäßigkeiten, die die Zulassungsbehörde festgestellt hatte.

Ein begleitender Kommentar (3) berichtet über die Hintergründe der Analyse und weist darauf hin, dass die FDA inzwischen zwar eine Inspektions-Datenbank eingerichtet hat. Der Kommentator bezweifelt aber, ob sich die Transparenz dadurch tatsächlich verbessert, da die Datenbank keine Berichte enthält und es vermutlich schwierig ist, die entsprechenden Daten tatsächlich miteinander zu verbinden. Dabei würden relativ einfache Maßnahmen, wie die Nennung der Registrierungsnummer bei clinicaltrials.gov (NCT), schon einen bedeutenden Fortschritt bringen. Auch wäre es sinnvoll, einen entsprechenden Backlink bei clinicaltrials.gov zu setzen.

Bleibt zu hoffen, dass die Zulassungsbehörden sich bald an ihre Hausaufgaben machen.

(1) BMC Medicine 2015, 13:26
(2) JAMA Intern Med. Published online February 09, 2015. doi:10.1001/jamainternmed.2014.7774
(3) JAMA Intern Med. Published online February 09, 2015. doi:10.1001/jamainternmed.2014.8052

Übrigens alles open-access!

Lesetipp: Hausaufgaben für die Zulassungsbehörden
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